Vitztum
Vitztum (auch Viztum oder Vitzthum (-amt)) (von Vizedominus: Stellvertreter des Souveräns ) bezeichnete in der bayrischen Rechtsgeschichte mittelalterliche Gerichte.
In der mittelalterlichen Geschichte setzten die Bayrischen Herzöge Schreiber bzw. Vögte mit Gerichtskompetenz ein. Da der lokale Adel nur die niedere Gerichtsbarkeit ausübte, die Generalgerichtsbarkeit aber beim Landesherrn lag, vertraten die Richter den Landesherren bei Kapitalverbrechen wie z. B. Mord, Unzucht usw. Je nach Landesherren behielt sich dieser auch für bestimmte Vergehen die Bestrafung vor. Dies bezeichnet man als Viztumshändel.
Aus heutiger Sicht entsprach ein Viztumamt, bezogen auf die Verwaltungsebene, einem Regierungsbezirk.
Daraus entstand auch der Name des Adelsgeschlechts der Vitzthum.
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