fair-hotels . Ein Service wie gemalt
Reiseführer Übersicht Deutschland Österreich Schweiz Bauwerke nach Stil

Werbung

Letzte Änderung für Artikel Augsburger Reichs- und Religionsfrieden: 08.02.2006 09:48

Augsburger Reichs- und Religionsfrieden

Wechseln zu: Navigation, Suche
Augsburg: Die beiden Türme der evangelischen (im Vordergrund) und der katholischen Ulrichskirchen stehen für den Religionsfrieden in der Stadt.
Augsburg: Die beiden Türme der evangelischen (im Vordergrund) und der katholischen Ulrichskirchen stehen für den Religionsfrieden in der Stadt.

Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden wurde am 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen. Als Reichsgesetz für das Heilige Römische Reich Deutscher Nation sicherte er den Anhängern der Confessio Augustana Frieden und ihre Besitzstände zu.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Nach der kaiserlichen Ablehnung der Confessio Augustana auf dem Reichstag in Augsburg 1530 bildete sich ein Jahr später der Schmalkaldische Bund als Bündnis der protestantischen Reichsstände. Dieser verlor 1547 den Schmalkaldischen Krieg gegen Kaiser Karl V. und musste widerwillig das Augsburger Interim annehmen, welches von allen Forderungen der Reformation bis zur endgültigen Klärung durch ein Konzil nur den Laienkelch und die Priesterehe gewährte.

Kaiser Karls Plan der Spanischen Sukzession , nach dem die Kaiserwürde an seinen Sohn Philipp II. von Spanien übergehen sollte, obwohl Ferdinand I. 1531 zum römischen König gewählt worden war, führte zum Widerstand der Fürsten, die um ihre Libertät, ihre Freiheiten, fürchteten.

Kurfürst Moritz von Sachsen erhielt 1547 von Karl V. die Kurwürde des dem Schmalkaldischen Bund angehörenden Johann Friedrich von Sachsen. Der deshalb von den Protestanten Judas von Meißen genannte Moritz wechselte danach die Seite und setzte sich an die Spitze der gegen die Spanische Sukzession aufbegehrenden Fürsten, täuschte Karl 1552 und nötigte ihn zur Flucht. Die Truppen der protestantischen Fürsten drangen bis nach Innsbruck vor.

Ferdinand I. handelte unterdessen mit den Reichsfürsten 1552 den Passauer Vertrag und 1555 den Augsburger Religionsfrieden aus.

Um die nach der Reformation in Deutschland ausbrechenden Unruhen zwischen den protestantischen und katholischen Reichsständen (Schmalkaldischer Krieg / Fürstenaufstand ) zu befrieden, kamen die Fürsten und die Stände im September 1555 nach Augsburg, um einen Reichstag abzuhalten. Die Fürsten formulierten hier nicht mehr eine religiöse, sondern eine politische Kompromissformel, der beide Seiten zustimmen konnten: Wer das Land regierte, solle den Glauben bestimmen: „ cuius regio, eius religio “ (wessen Land, dessen Religion). Das bedeutet aber nicht religiöse Freiheit der Untertanen oder gar Toleranz, sondern Freiheit der Fürsten, ihre Religion zu wählen.

Es war somit ein Sieg der Territorialherren über das Reich, der Sieg der fürstlichen „Libertät“ über die Zentralgewalt, der Sieg über die Idee des universalen christlichen Kaisertums. Der gleichzeitig vereinbarte allgemeine Landfrieden sicherte dem Reich einen inneren Frieden, bis mit Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618 die Gegensätze erneut und umso heftiger und grauenvoller hervortraten.

Inhalt

Titelseite des Drucks des Reichsabschieds von Augsburg, Mainz 1555
Titelseite des Drucks des Reichsabschieds von Augsburg, Mainz 1555

"Mit dem Augsburger Religionsfrieden im Jahre 1555 kamen die religionspolitischen, zum Teil auch militärischen Auseinandersetzungen zwischen den evangelischen und katholischen Reichsständen zu einem vorläufigen Ende. Aus dem bisherigen Gegeneinander der evangelischen und der römisch-katholischen Religionsparteien wurde zum ersten Mal ein rechtlich abgesichertes Nebeneinander: die Anerkennung des vormals als „Ketzerei“ bezeichneten evangelischen Glaubens. Mit dem auf dem Augsburger Reichstag geschlossenen Frieden fand das Reformationszeitalter seinen Abschluss. Heutzutage gilt der Augsburger Religionsfriede als wichtiges historisches Dokument einer modernen interreligiöser Toleranz." (Quelle: Evangelische Kirche in Deutschland, EKD, Kirchenamt Hannover, 2005)

Den weltlichen Reichsständen wird Religionsfreiheit zugesichert, allerdings nicht für den Einzelnen, sondern für den Reichsstand. Getreu dem Motto Cuius regio, eius religio (In wessen Gebiet ich lebe, dessen Religion muss ich annehmen, oder kurz: Wessen Land, dessen Glaube) bedeutete das, dass den Untertanen keine Religionsfreiheit zuteil wurde, sondern diese den Glauben ihres Landesherrn anzunehmen hatten. Das Motto selbst stammt allerdings erst aus dem 17. Jahrhundert. Untertanen, die der jeweils anderen Konfession angehörten, mussten entweder die Konfession wechseln, durften aber auch auswandern. Dieses Recht auf Auswanderung (nur bei unterschiedlichem Bekenntnis) war für damalige Verhältnisse sehr fortschrittlich, insofern es sich um das erste individuelle Grundrecht der deutschen Rechtsgeschichte handelte.

Obwohl die Reformierten erst mit dem Westfälischen Frieden 1648 wirklich gleichberechtigt mit den Katholiken und Lutheranern wurden, gilt der Augsburger Religionsfriede gemeinhin als Abschluss der durch die Reformation bedingten Auseinandersetzungen.

Für die katholischen Fürstbistümer gilt jedoch der Geistliche Vorbehalt. Der besagt, dass wenn sich ein Bischof entschließt zu konvertieren, er seinen Titel und seine Herrschaft über das jeweilige Territorium verliert. Er muss dann seine ehemalige Diözese verlassen und es wird ein neuer Bischof eingesetzt.

Auszug aus dem Augsburger Reichs- und Religionsfrieden vom 25.9.1555

§14 (Landfriedensformel) Setzen demnach, ordnen, wollen und gebieten, daß fernerhin niemand, welcher Würde, Standes oder Wesens er auch sei, den anderen befehden, bekriegen, fangen, überziehen, belagern, (...) [möchte], sondern ein jeder den anderen mit rechter Freundschaft und christlicher Liebe entgegentreten soll und durchaus die Kaiserliche Majestät und Wir (der römische König Ferdinand, der für seinen Bruder Karl V. die Verhandlungen führte) alle Stände, und wiederum die Stände Kaiserliche Majestät und Uns, auch ein Stand den anderen, bei dieser nachfolgenden Religionskonstruktion des aufgerichteten Landfriedens in allen Stücken lassen sollen.

§15 (Religionsformel) Und damit solcher Friede auch trotz der Religionsspaltung, wie es die Notwendigkeit des Heiligen Reiches Deutscher Nationen erfordert, desto beständiger zwischen der Römischen Kaiserlichen Majestät, Uns, sowie den Kurfürsten, Fürsten, und Ständen aufgerichtet und erhalten werden möchte, so sollen die Kaiserliche Majestät, Wir, sowie die Kurfürsten, Fürsten und Stände keinen Stand des Reiches wegen der Augsburgischen Konfession, und deren Lehre, Religion und Glauben in gewaltsamer Weise überziehen, beschädigen, vergewaltigen oder auf anderem Wege wider Erkenntnis, Gewissen und Willen von dieser Augsburgischen Konfession, Glauben, Kirchengebräuchen, Ordnungen und Zeremonien, die sie aufgerichtet haben oder aufrichten werden, in ihren Fürstentümern, Ländern und Herrschaften etwas erzwingen oder durch Mandat erschweren oder verachten, sondern diese Religion, ihr liegendes und fahrendes Hab und Gut, Land, Leute, Herrschaften, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten ruhig und friedlich belassen, und es soll die strittige Religion nicht anders als durch christliche, freundliche und friedliche Mittel und Wege zu einhelligem, christlichem Verständnis und Vergleich gebracht werden.

Literatur

  • Thomas Brockmann: Art. "Augsburger Religionsfrieden", in: Enzyklopädie der Neuzeit, Stuttgart 2005, Sp. 848-850. ISBN 3476019357
  • Axel Gotthard: Der Augsburger Religionsfrieden, Münster 2004. ISBN 3402038153
  • Carl A. Hoffmann u.a. (Hg.): Als Frieden möglich war. 450 Jahre Augsburger Religionsfrieden, Begleitband zur Ausstellung im Maximilianmuseum Augsburg (16.6.-16.10.2005), Regensburg 2005. ISBN 3795417481
  • Wolfgang Wüst, Georg Kreuzer, Nicola Schümann (Hg.): Der Augsburger Religionsfriede. Ein Epochenereignis und seine regionale Verankerung (Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 98) Augsburg 2005, 416 S., 46 Abb. ISBN 3896395076

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Augsburger Reichs- und Religionsfrieden aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Augsburger Reichs- und Religionsfrieden verfügbar.

fair-hotels. Ein Service der
VIVAI Software AG
Betenstr. 13-15
44137 Dortmund

Tel. 0231/914488-0
Fax 0231/914488-88
Mail: info@vivai.de
Url: http://www.vivai.de