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Letzte Änderung für Artikel Bayerischer Ministerpräsident: 09.02.2006 21:46

Bayerischer Ministerpräsident

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Gemäß Abschnitt Vier des ersten Hauptteils der heute gültigen Bayerischen Verfassung ist der Ministerpräsident von Bayern der Vorsitzende der Bayerischen Staatsregierung. Derzeitiger Amtsinhaber ist Edmund Stoiber von der CSU .

Inhaltsverzeichnis

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Wahl und Rücktritt

Er wird vom Landtag spätestens 22 Tage (seit der Volksabstimmung vom 21. September 2003) nach dessen konstituierender Sitzung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wählbar ist jeder wahlberechtigte Bayer , sofern er das 40. Lebensjahr vollendet hat. Der Ministerpräsident kann vom Landtag nicht abgesetzt werden. Die Verfassung schreibt aber seinen Rücktritt vor, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist (Art. 44 Abs. 3 Bayerische Verfassung ). Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

Aufgaben

Der Ministerpräsident leitet die Geschäfte der Staatsregierung. Er beruft und entlässt mit Zustimmung des Landtags seinen Stellvertreter sowie maximal 17 Staatsminister und Staatssekretäre , denen er Geschäftsbereiche oder Sonderaufgaben zuweißt. Bei ihm liegt die politische Richtlinienkompetenz und er vertritt Bayern nach außen. In seinem Handeln ist er gegenüber dem Landtag verantwortlich. In Einzelfällen kann der Ministerpräsident von einem Begnadigungsrecht Gebrauch machen.

Den Ministerpräsidenten unterstützt in seinen verfassungsmäßigen Aufgaben die Bayerische Staatskanzlei.

Geschichte

Geheime Ratskanzler

  • 1695 - 1704 Johann Rudolf von Wämpl
  • 1704 - 1714 Vakant
  • 1714 - 3. März 1726 zu ergänzen
  • 3. März 1726 - 6. März 1749 Franz Xaver Josef Freiherr von Unertl
  • 1749 - 1758 Freiherr von Praidlohn
  • 20. September 1758 - 21. Oktober 1790 Wiguläus Xaverius Aloysius Freiherr von Kreittmayr

Staatsminister des königlichen Hauses

  • 1745 - 18. November 1777 Franz Joseph Freiherr und Graf von Berchem
  • 1777 - 1799 Matthäus Graf von Vieregg
  • 21. Februar 1799 - 2. Februar 1817 Maximilian Joseph Graf von Montgelas
  • 2. Februar 1817 - Oktober 1825 Heinrich Aloys Graf von Reigersberg
  • Oktober 1825 - 2. Januar 1832 Georg Friedrich Freiherr von Zentner
  • 2. Januar 1832 - 1. November 1837 Friedrich August Koch oder
  • 31. Dezember 1831 - 25. Oktober 1837 Ludwig Kraft Ernst Fürst von Öttingen-Wallerstein (1791-1870) (als Innenminister)
  • 1. November 1837 - 1. März 1847 Karl von Abel
  • 1. März 1847 - 1. Dezember 1847 Friedrich August Karl Maria Philipp Joseph Freiherr von Zu Rhein
  • 1. Dezember 1847 - 14. März 1848 Ludwig Fürst von Öttingen-Wallerstein
  • 14. März 1848 - 29. April 1848 Klemens August Graf von Waldkirch (amtierend)
  • 29. April 1848 - 18. April 1849 Otto Camillus Hugo Graf von Bray-Steinburg

Vorsitzende im Ministerrat des Königreiches Bayern

Die Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bayerischer Ministerpräsident aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Bayerischer Ministerpräsident verfügbar.

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