fair-hotels . Ein Service wie gemalt
Reiseführer Übersicht Deutschland Österreich Schweiz Bauwerke nach Stil

Werbung

Letzte Änderung für Artikel Theodor Maunz: 24.01.2006 18:26

Theodor Maunz

Wechseln zu: Navigation, Suche

Theodor Maunz (* 1. September 1901 in Dachau; † 10. September 1993 in München) war ein deutscher Verwaltungsrechtler , der sowohl während des Nationalsozialismus als auch in der Bundesrepublik Deutschland wirkte. Er begründete den Maunz/Dürig, einen als Standardwerk geltenden Kommentar zum Grundgesetz mit (inzwischen häufig als Maunz/ Dürig /Herzog/ Scholz zitiert).

Inhaltsverzeichnis

Wirken

Als Professor in Freiburg ( 1935 bis 1945 ) beschäftigte sich Maunz hauptsächlich mit der rechtlichen Stellung der Polizei im NS-Staat. Neben Carl Schmitt, Karl Larenz und Ernst Forsthoff zählt man ihn zu den akademischen Juristen, die durch ihre Arbeiten dem NS-Regime juristische Legitimität zu verschaffen bestrebt waren.

1948 nahm Maunz für Südbaden am Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee teil.

Von 1952 bis zu seiner Emeritierung hatte Maunz eine Professur an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität inne und etablierte sich durch seine Veröffentlichungen als ein führender Verfassungsrechtler der Bundesrepublik. Roman Herzog, der selbst zu seinen Schülern gehörte, stellte 1993 fest: Maunz war nach 1948/49 mit Sicherheit einer der beherrschenden Verfassungsrechtler der Bundesrepublik Deutschland, man kann auch sagen, er hat das demokratische Verfassungsrecht der Bundesrepublik mitgeprägt. Neben dem späteren Verfassungsrichter, Grundgesetz-Mitkommentator und Bundespräsidenten Roman Herzog gehörten unter anderem auch der derzeitige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber sowie die Universitätsprofessoren Peter Lerche und Klaus Obermayer zu Maunz' Schülern.

Das CSU-Mitglied Maunz war 1957 - 1964 bayerischer Kultusminister , bis er, nach dem Bekanntwerden einiger aus der Zeit vor 1945 stammenden Texte unter Druck geraten, am 10. Juli 1964 seinen Rücktritt erklärte.

Nach seinem Tod erschien in der Nationalzeitung ein Artikel, in dem Maunz dafür gedankt wurde, dass er nicht nur deren Herausgeber, den DVU -Vorsitzenden Gerhard Frey , seit einem Verfahren gegen ihn nach Artikel 18 des Grundgesetzes (Aberkennung von Grundrechten) in den 1960er Jahren juristisch beraten habe, sondern auch viele Jahre unter einem Pseudonym in der Nationalzeitung geschrieben habe.

Sein Nachlass, bestehend aus Korrespondenzen, Entwürfen, Gutachten, Manuskripten und einer Fotosammlung, befindet sich im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München, weitere Unterlagen im Stadtarchiv München.

Theodor Maunz als Rechtsgelehrter in der Zeit des Nationalsozialismus

Maunz stellte sich dem Regime zur Verfügung und versuchte es zu legitimieren und rechtlich zu erfassen. In dem unten genannten Artikel Gestalt und Recht der Polizei schrieb Maunz u.a. folgendes:

Es ist die Gründung des polizeilichen Wirkens auf den Willen der im Rahmen der völkischen Ordnung handelnden Reichsführung. (..) Was mit anderen Worten der Führer (..) in Form von Rechtsgeboten der Polizei an Aufträgen zuweist, bildet die Rechtsgrundlage der Polizei. Die Zuweisung kann im förmlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgen. Sie kann ferner erfolgen im sonstigen Normenschöpfungsverfahren. Sie kann aber auch ergehen im Wege der Einzelweisung oder auch der Einzelbilligung. Dieses System hat (..) den alten Gesetzmäßigkeitsgrundsatz ersetzt, seitdem an die Stelle des alten Gesetzes der Wille des Führers getreten ist.

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Das Ende des subjektiven öffentlichen Rechts. In: ZStW 96 (1936), S.71 ff.
  • Gestalt und Recht der Polizei. Hamburg 1943
  • Deutsches Staatsrecht. Ein Studienbuch. München 1951, ISBN B0000BLECP (aktuell 2004 von Theodor Maunz/Reinhold Zippelius mit der ISBN 3406443087 )
  • Hans Nawiasky/Theodor Maunz: Vom Bonner Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung. 1956 ISBN B0000BP0RB
  • Theodor Maunz/Günter Dürig: Grundgesetz Loseblatt-Kommentar. erstmals 1958 ISBN B0000BRC8I (aktuell 2003: ISBN 3406500536 )
  • Johann Mang/Theodor Maunz: Staats- und Verwaltungsrecht in Bayern. erstmals 1962 ISBN B0000BO4N9 (aktuell 1988: ISBN 3415013022 )
  • Theodor Maunz/Bruno Schmidt-Bleibtreu: Bundesverfassungsgerichtsgesetz Loseblatt-Kommentar. erstmals 1965 ISBN B0000BQAYS (aktuell 1996: ISBN 340635131X )
  • Besonderes Verwaltungsrecht. Heidelberg 1982 ISBN 3788039035

Weiterführende Literatur

  • Konrad Redeker: Bewältigung der Vergangenheit als Aufgabe der Justiz. In: Neue Juristische Wochenschrift, 1964, S. 1097
  • Peter Lerche (Hrsg.): Maunz, Theodor. Festschrift für Theodor Maunz zum 80. Geburtstag am 1. September 1981. München 1981 ISBN 3406082602
  • Ingo Müller: Furchtbare Juristen. München 1987 ISBN 3463400383
  • Michael Stolleis : Theodor Maunz - ein Staatsrechtslehrerleben. In: Kritische Justiz 4, 1993, S. 393-396
  • Michael Stolleis: Recht im Unrecht. Studien zur Rechtsgeschichte im Nationalsozialismus. Frankfurt a.M. 1994 ISBN 3518287559
  • Gerd Roellecke: Theodor Maunz und die Verantwortung des Öffentlichrechtlers. In: Kritische Justiz, 1994, S. 344 - 354
  • Redaktion Kritische Justiz (Hrsg.): Die juristische Aufarbeitung des Unrechts-Staats. Baden-Baden 1998 ISBN 3789050547 (Rezension)
  • Ilse Staff: Staatstheorie und Verwaltung im nationalsozialistischen Deutschland und im faschistischen Italien. In: Die öffentliche Verwaltung im totalitären System (Jahrbuch für europäische Verwaltungsgeschichte 10/1998) Baden-Baden 1998 ISBN 3789056642
  • Bernd Rüthers: Geschönte Geschichten - Geschonte Biografien. Sozialisationskohorten in Wendeliteraturen. Ein Essay. Tübingen 2001 ISBN 3161476514 (Rezension)

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Theodor Maunz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Theodor Maunz verfügbar.

fair-hotels. Ein Service der
VIVAI Software AG
Betenstr. 13-15
44137 Dortmund

Tel. 0231/914488-0
Fax 0231/914488-88
Mail: info@vivai.de
Url: http://www.vivai.de