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Letzte Änderung für Artikel Bayerischer Städtetag: 18.02.2006 20:32

Bayerischer Städtetag

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Der Bayerische Städtetag ist einer der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Sitz in München. Ihm gehören 271 Städte und Gemeinden an.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Münchner Oberbürgermeister Wilhelm Georg von Borscht intitierte und organisierte den 1. Bayerischen Städtetag, der am 1. März 1896 in München begann. Der Erfolg dieses Städtetages war so groß, dass die Deligierten, die von den Städten im Königreich Bayern entsand wurden, beschlossen, künftig regelmäßig solche Städtetage abzuhalten. Schon 1897 wurde eine organisatorische Ordnung für den freiwilligen Zusammenschluss der bayerischen Städte vereinbart. 1913 zählte der "Bayerische Städteverband" bereits 54 Mitgliedstädte und repräsentierte somit insgesamt 2,1 Millionen Einwohnern.

Nachdem nach dem Sturz der Monarchie 1918 staatsrechtliche und politische Umwälzungen die vollständige Änderung des Gemeindeverfassungsrechtes nach sich zog, wurden die Aufgaben und Ziele des kommunalen Spitzenverbandes neu festgelegt. Gleichzeitig benannte sich der Bayerische Städteverband in "Bayerischer Städtebund" um.

Im Rahmen der Gleichschaltung wurde der Bayerische Städtebund nach der nationalsozialistischen Machtergreifung bereits 1933 aufgelöst und in die "Landesdienststelle Bayern des Deutschen Gemeindetags " überführt, der ein Zwangszusammenschluß aller deutschen Gemeinden und Gemeindeverbände war. Diese kommunale Einheitsorganisation unterstand weitgehend der NS-Aufsicht.

Nach dem Zweiten Weltkrieg begannen früh erste Sondierungsgespräche, die eine Wiederbegründung des Bayerischen Städteverbandes zum Ziel hatten. Am 4. November 1946 fand in München die Gründungsversammlung des neuen Bayerischen Städteverbandes statt. Der Freistaat Bayern genehmigte im Herbst 1947 die Satzung des Bayerischen Städteverbandes und verlieh ihm die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts .

An das Gründungsjahr 1896 anknüpfend heißt die Spitzenorganisation der bayerischen Städte seit 1982 wieder "Bayerischer Städtetag".

Aufgaben

Der Bayerische Städtetag sieht sich als Anwalt der Städte und Gemeinden gegenüber Bayerischen Landtag und Staatsregierung und tritt für die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung ein. Der Bayerische Städtetag bündelt also die Interessen der Städte in einer Hand.

Der Bayerische Städtetag möchte

  • die bürgernahe und effektive Gestaltung der Verwaltung;
  • Sicherung der finanziellen Mittel für die Städte zur Erfüllung Ihrer Aufgaben;

Konkret geschieht dies durch

  • Stellungnahmen zu geplanten Gesetzen und Verordnungen;
  • Initiativen gegenüber der Staatsregierung;
  • Vertretung der Städte in den jährlichen Verhandlungen mit dem Freistaat über den kommunalen Finanzausgleich und der stetige Einsatz zum Erhalt der eigenen Steuern.

Darüber hinaus vertritt der Bayerische Städtetag die Belange der Städte auch gegenüber der Wirtschaft und anderen Interessensgruppen.

Daneben leistet der Bayerische Städtetag auch eine Presse- und Informationsarbeit.

Nach innen bietet der Städtetag für seine Mitglieder an,

  • die Beratung seiner Mitglieder;
  • die Förderung des Erfahrungsaustausches untereinander
  • die Sammlung und Auswertung fachliches und kommunalpolitisches Materiales;
  • die Sammlung und Auswertung kommunaler Satzungen und Verordnungen , die für andere Mitgliedstädte und -gemeinden hilfreiche Muster sein können;
  • das Fachwissen der großen Stadtverwaltungen den kleinen und mittleren Städten zugänglich zu machen.

Mitgliedschaften

Der Bayerische Städtetag entsendet Vertreter in über 100 Institutionen und Organisationen.

Beispiele hierzu:

Publikationen

Der Bayerische Städtetag gibt den "Informationsbrief" heraus, mit er seine Mitglieder über aktuelle kommunalpolitische Ereignisse unterrichten will. Zusätzlich informieren Rundschreiben, die Mitglieder detailliert über kommunalpolitische und verwaltungstechnische Entwicklungen informieren wollen.

Aufbau und Organe

Der Bayerische Städtetag kennt nach seiner Satzung vom 17. Dezember 1996 folgende Organe:

  • Vollversammlung als oberstes Verbandsorgan;
  • Hauptausschuß als "kleine Vollversammlung" zwischen zwei Vollversammlungen;
  • Vorstand des Bayerischen Städtetages;
  • Fachausschüsse;
  • Sieben Bezirksversammlungen;

Sie werden jeweils nach allgemeinen Kommunalwahlen für sechs Jahre neu gebildet.

Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das oberstes Verbandsorgan, das die Grundlinien der Verbandspolitik betimmt. In ihr hat jede Mitgliedstadt/-gemeinde je nach ihrer Einwohnerzahl mindestens eine Stimme. Die Stadträte der Mitglieder entscheiden, wer als Delegierter in die Vollversammlung entsandt wird.

Hauptausschuß

Der Hauptausschuß ist gewissermaßen die "kleine Vollversammlung". Ihm gehören rund 120 Kommunalpolitiker aus allen Bezirken Bayerns an. Seine wichtigesten Aufgaben sind die Festsetzung des Verbandshaushalts und der Mitgliedsbeiträge. Außerdem entscheidet er über Errichtung der Fachausschüsse und deren Aufgabengebiet

Vorstand

Der Vorstand ist das geschäftsleitende Organ des Bayerischen Städtetages. Als eine Art "Exekutive" vollzieht er die Beschlüsse der Vollversammlung und des Hauptausschusses. Seine 17 Vorstandsmitglieder werden durch den Hauptausschuß gewählt. Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter werden von der Vollversammlung aus der Mitte des Vorstands für drei Jahre gewählt.

Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied gehört dem Vorstand kraft Amtes an.

Fachauschuss

Die Fachausschüsse beraten den Vorstand und bereiten in ihren Arbeitsgebieten die Sachentscheidungen der Verbandsorgane vor.

Zur Zeit sind folgende zwölf Fachausschüsse errichtet:

  • Bauen und Planen
  • Finanzen
  • Forsten
  • Gesundheit
  • Kultur
  • Personal
  • Schule
  • Soziales
  • Sport
  • Umweltschutz
  • Verwaltung und Recht
  • Wirtschaft und Verkehr

Daneben exisitet ein "Ausschuss der kreisangehörigen Verbandsmitglieder", der -ähnlich einer Landesgruppe eines Parlamentes - die Probleme der Gemeinden erörtert, die zwischen den großen Städten und den Landgemeinden stehen.

Bezirksversammlung

Jeder Bezirk besitzt seine eigene Bezirksversammlung, der regionalspezifische Anliegen behandelt, aber auch aktuelle kommunalpolitische Grundsatzfragen des Verbandes diskutiert.

Die Bezirksversammlungen wählen zwei gleichberechtigte Vorsitzende, wobei einer Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt und einer das Stadtoberhaupt einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde sein muss. Die Bezirksvorsitzenden dienen als Ansprechpartner für die Mitglieder im Regierungsbezirk und übernehmen Repräsentationsaufgaben bei regionalen Anlässen.

Geschäftsstelle

Der Bayerische Städtetag hat in München eine Geschäftsstelle, welche vom Geschäftsführenden Vorstandsmitglied geleitet wird. Ihr gehören derzeit acht Referenten an.

Seine Aufgaben sind

  • die Beratung der Mitgliedsstädte und -gemeinden;
  • die Mitgliedsstädte und -gemeinden zu informieren;
  • die Förderung des Erfahrungs- und Gedankenaustausches;
  • die Vorbereitung und Organisation der Beratungen der Beschlußorgane und Fachausschüsse
  • die Auswertung der Beratungsergebnisse
  • alle für die Städte wichtigen Ereignisse des öffentlichen Lebens zu verfolgen;
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit;

Die Geschäftstelle des Bayerischen Städtetages hat seine Räumlichkeiten in München, Prannerstraße 7.

Daneben unterhält der Bayerische Städtetag zusammen mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden das "Europabüro der bayerischen Kommunen" bei der Europäischen Union in Brüssel .

Finanzierung

Der Bayerische Städtetag deckt seine Ausgaben ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder, die sich aus einem Sockelbeitrag und einen Beitrag, der sich nach der Einwohnerzahl richtet, besteht.

Die Mitgliedstädte und -gemeinden tragen daneben zusätzlich die Kosten, die ihren Vertretern aus der ehrenamtlichen Mitarbeit in Gremien des Städtetags entstehen.

Weblinks

Siehe auch

Wikipedia

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