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Letzte Änderung für Artikel Bayerischer Landtag: 18.02.2006 10:59

Bayerischer Landtag

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Das Landtagsgebäude
Das Landtagsgebäude

Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament in Bayern. Bis 1999 gab es als zweite Kammer noch den Bayerischen Senat, seither hat auch Bayern ein Einkammersystem. Das Parlamentsgebäude ist das Maximilianeum in München.

Inhaltsverzeichnis

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Wahl

Die Bestimmungen zum Landtag sind in Abschnitt Zwei der Bayerischen Verfassung geregelt.
Seit 2003 sitzen im Landtag 180 (vorher: 204) Abgeordnete. (Informationen zur Sitzverteilung: Sitzverteilung in den deutschen Landesparlamenten ).

Das Plenum
Das Plenum

Die Wahlen finden alle 5 Jahre statt und sind allgemein, gleich, unmittelbar und geheim. Der Landtag wird gewählt nach einer speziell bayerischen Variante, die sowohl Verhältniswahlrecht wie Mehrheitswahlrecht integriert: anders als im übrigen Bundesgebiet gibt es keine gemeinsame Landesliste, sondern insgesamt sieben Listen für die sieben Wahlbezirke. Es gibt also keinen landesweiten "Listenplatz Nr.1" auf den der jeweilige Spitzenkandidat gesetzt werden könnte. Bei der Verwendung der Zweitstimme gibt es ebenfalls Unterschiede zur Bundesregelung: die Wähler können nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so die Abfolge der Listenkandidaten erheblich verändern. Wie auch das bayerische Kommunalwahlrecht enthält das Landtagswahlrecht Elemente direkter Demokratie .

Ebenfalls im Unterschied zum Bundesrecht bestimmt sich die Zahl der Mandate im Landtag nicht aus den Zweitstimmen alleine, sondern aus der Addition von Erst- und Zweitstimmen.

Eine Praxis, die im Allgemeinen das Wahlergebnis für größere Parteien günstig beeinflusst, da diese meist mehr Erst- als Zweitstimmen erhalten.

Vor Ablauf seiner eigentlichen Wahldauer kann sich der Landtag durch Mehrheitsbeschluss selbst auflösen oder auf Antrag von einer Million wahlberechtigter Staatsbürger durch einen Volksentscheid abberufen werden.

Aufgaben

Dem Landtag obliegt der Beschluss von Gesetzen und die Abstimmung über den Haushalt des Freistaates. (siehe auch: Gesetzgebungsverfahren in Bayern.)

Er wählt den Bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigt die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung.

Die Kontrolle der Staatsregierung übt er durch das Zitierungsrecht und die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen aus. Ein Misstrauensvotum ist in der Bayerischen Verfassung nicht vorgesehen, jedoch muss der Ministerpräsident zurücktreten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist. Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

Des weiteren obliegt dem Landtag die Wahlprüfung und die Wahl des bayerischen Datenschutzbeauftragten.

Landtagspräsident

Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt den Staat in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.

Der Präsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Präsidiums und des Ältestenrats. Er übt die Dienstaufsicht über die Angehörigen des Landtagsamtes und die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Der Landtagspräsident ist protokollarisch nach dem Ministerpräsidenten der "Zweite Mann im Staate".

Einer der bedeutendsten Landtagspräsidenten war Franz Heubl (CSU) (1978-1990).

Gegenwärtiger Präsident des Landtages ist Alois Glück (CSU). Barbara Stamm (CSU) und Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD) sind seine Stellvertreter.

Landtagswahlen

Wahlergebnis vom 21. September 2003

In den Landtag gewählte Parteien (min. 5%):

  • CSU 60,7%, 124 Sitze (+ 04 Sitze)
  • SPD 19,6%, 41 Sitze (- 26 Sitze)
  • Bündnis 90/Die Grünen 7,7%, 15 Sitze (+ 01 Sitze)

Nicht gewählte Parteien (< 5%):

  • Andere Parteien, Kanditaten insgesamt 12,00%
  • Freie Wähler 4,0%
  • FDP 2,6%
  • REP 2,2%
  • ödp 2,0%
  • BP 0,8%
  • PBC 0,2%
  • Aufbruch 0,1%
  • BüSo 0,1%
  • Freie Franken 0,0%
  • BB 0,0%
  • Unabhängige Kanditaten 0,0%

Die PDS Bayern und die DKP Bayern traten nicht zur Wahl an.

Weimarer Republik

1919 : BVP 35,0% - 66 Sitze | SPD 33,0% - 61 Sitze | DVP 14,0% - 25 Sitze | BBB 9,1% - 16 Sitze | NLP 5,8% - 9 Sitze | USPD 2,5% - 3 Sitze
1920 : BVP 39,4% - 65 Sitze | SPD 16,4% - 25 Sitze | DNVP / DVP 13,5% - 19 Sitze | USPD 12,9% - 20 Sitze | DDP 8,1% - 12 Sitze | BBB 7,9% - 12 Sitze | KPD 1,7% - 2 Sitze - Die Nachwahl der drei Coburger Abgeordneten am 7. November 1920 ergab je einen weiteren Abgeordneten für DNVP/DVP, SPD und DDP
1924 : BVP 32,8% - 46 Sitze | SPD 17,2% - 23 Sitze | Völkischer Block 17,1% - 23 Sitze | DNVP / DVP -Pfalz 9,4% - 11 Sitze | KPD 8,3% - 9 Sitze | BBB 7,1% - 10 Sitze | Deutscher Block 3,2% - 3 Sitze | Zentrum 1,9% - 2 Sitze | DVP 1,0% - 1 Sitz | Beamtengruppe 0,8% - 1 Sitz
1928 : BVP 31,6% - 46 Sitze | SPD 24,2% - 34 Sitze | BBB 11,5% - 17 Sitze | DNVP / DVP -Pfalz 9,3% - 13 Sitze | NSDAP 6,1% - 9 Sitze | KPD 3,8% - 5 Sitze | DVP 3,3% - 4 Sitze
1932 : BVP 32,6% - 45 Sitze | NSDAP 32,5% - 43 Sitze | SPD 15,5% - 20 Sitze | KPD 6,6% - 8 Sitze | BBB 3,3% - 3 Sitze

Bundesrepublik Deutschland

1946 : CSU 52,3% - 104 Sitze | SPD 28,6% - 54 Sitze | WAV 7,4% - 13 Sitze | FDP 5,7% - 9 Sitze
1950 : SPD 28,0% - 63 Sitze | CSU 27,4% - 64 Sitze | BP 17,9% - 39 Sitze | BHE / DG 12,3% - 26 Sitze | FDP 7,1% - 12 Sitze
1954 : CSU 38,0% - 83 Sitze | SPD 28,1% - 61 Sitze | BP 13,2% - 28 Sitze | GB/BHE 10,2% - 19 Sitze | FDP 7,2% - 13 Sitze
1958 : CSU 45,6% - 101 Sitze | SPD 30,8% - 64 Sitze | GB/BHE 8,6% - 17 Sitze | BP 8,1% - 14 Sitze | FDP 5,6% - 8 Sitze
1962 : CSU 47,5% - 108 Sitze | SPD 35,3% - 79 Sitze | FDP 5,9% - 9 Sitze | BP 4,8% - 8 Sitze
1966 : CSU 48,1% - 110 Sitze | SPD 35,8% - 79 Sitze | NPD 7,4% - 15 Sitze
1970 : CSU 56,4% - 124 Sitze | SPD 33,3% - 70 Sitze | FDP 5,6% - 10 Sitze
1974 : CSU 62,1% - 132 Sitze | SPD 30,2% - 64 Sitze | FDP 5,2% - 8 Sitze
1978 : CSU 59,1% - 129 Sitze | SPD 31,4% - 65 Sitze | FDP 6,2% - 10 Sitze
1982 : CSU 58,3% - 133 Sitze | SPD 31,9% - 71 Sitze
1986 : CSU 55,8% - 128 Sitze | SPD 27,5% - 61 Sitze | GRÃœNE 7,5% - 15 Sitze
1990 : CSU 54,9% - 127 Sitze | SPD 26,0% - 58 Sitze | GRÃœNE 6,4% - 12 Sitze | FDP 5,2% - 7 Sitze
1994 : CSU 52,8% - 120 Sitze | SPD 30,0% - 70 Sitze | GRÃœNE 6,1% - 14 Sitze
1998 : CSU 52,9% - 123 Sitze | SPD 28,7% - 67 Sitze | GRÃœNE 5,7% - 14 Sitze
2003 : CSU 60,7% - 124 Sitze | SPD 19,6% - 41 Sitze | GRÃœNE 7,7% - 15 Sitze
An 100% fehlende Sitze = Nicht im Landtag vertretenden Wahlvorschläge.

Abgeordnete 2003 - 2008

siehe Artikel Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (15. Wahlperiode)

Abgeordnete 1998 - 2003

siehe Artikel Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (14. Wahlperiode)

Gremien

Ständige Ausschüsse

  • Staatshaushalt und Finanzfragen - Vorsitzender Manfred Ach (CSU)
  • Verfassungs-, Rechts-, und Palamentsfragen - Vorsitzender Franz Schindler (SPD)
  • Kommunale Fragen und Innere Sicherheit - Vorsitzender Dr. Jakob Kreidl (CSU)
  • Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie - Vorsitzender Franz Josef Pschierer (CSU)
  • Landwirtschaft und Forsten - Vorsitzender Helmut Brunner (CSU)
  • Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik - Vorsitzender Joachim Wahnschaffe (SPD)
  • Hochschule, Forschung und Kultur - Vorsitzender Dr. Ludwig Spaenle (CSU)
  • Bildung, Jugend und Sport - Vorsitzender Prof. Dr. Gerhard Waschler (CSU)
  • Fragen des öffentlichen Dienstes - Vorsitzender Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU)
  • Eingaben und Beschwerden - Vorsitzender Alexander König (CSU)
  • Bundes- und Europaangelegenheiten - Vorsitzender Dr. Martin Runge (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Umwelt- und Vebraucherschutz - Vorsitzender Henning Kaul (CSU)

Untersuchungsausschüsse

Untersuchungsausschuss Hohlmeier - Vorsitzender Engelbert Kupka (CSU)

Enquetekommissionen

Jungsein in Bayern - Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen - Vorsitzender Bernd Sibler (CSU)

Weitere Ausschüsse

  • Parlamentarisches Kontrollgremium - Vorsitzender Herbert Ettengruber (CSU)
  • Datenschutzkommission - Vorsitzender Hans Gerhard Stockinger (CSU)
  • Richter-Wahl-Kommission - Präsident Alois Glück (CSU)
  • Zwischenausschuss - Präsident Alois Glück (CSU)

Siehe auch

Weblinks

Wikipedia

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