Pfleggericht
Das Pfleggericht war eine bayerische Verwaltungseinrichtung der unteren Ebene im Mittelalter , ausgestattet mit hoheitlicher-staatlicher Gewalt. Ihm stand ein (Land-) Pfleger, zuweilen auch Richter genannt, vor. Er übte die zivile Verwaltung, die Polizeigewalt, die strafrechtliche Gewalt und die militärische Leitung aus.
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