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Letzte Änderung für Artikel Frais: 30.07.2005 14:39

Frais

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Neualbenreuth - das Zentrum des Fraisgebiets
Neualbenreuth - das Zentrum des Fraisgebiets

Die Frais (mundartlich: Fraisch) ist ein kleines Gebiet am Fuße des 939 Meter hohen Tillenberges , der im übrigen als einer der geografischen Mittelpunkte Europas gilt. Bis über das Ende des alten Reiches hinaus war das Gebiet um Neualbenreuth im Landkreis Tirschenreuth ein Kondominium zweier Reichstände bzw. ihrer Rechtsnachfolger, dem Königreich Bayern und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Das heißt, die Herrschaftsrechte und Gerichtsbarkeiten waren geteilt.

Nach dem Egerer Landsteuerbuch von 1395 gab es die gemengten Ortschaften der Frais Neualbenreuth, Altalbenreuth, Gosel und Querenbach, in denen sowohl Untertanen des Stifts Waldsassen als auch der Reichspfandschaft Eger lebten. (Die Reichspfandschaft war ein reichsunmittelbares Gebiet, das an die Könige von Böhmen bzw. die Stadt Eger verpfändet war.) Zur Frais gehörten auch die ungemengten Orte Hardeck, Schachten, Boden, Alt-Mugl, Maiersreuth, Schönlind, Ottengrün und Hatzenreuth, in denen alle Einwohner einer Erbherrschaft untertänig waren.

Diese Zersplitterung der Herrschaftsrechte ist im Spätmittelalter nicht ungewöhnlich gewesen. Die Besonderheit der Frais ist, dass es Jahrhunderte nicht zu einer territorialen Arrondierung kam und die Obergerichtsbarkeit von den Erbherrschaften seit dem Ende des 16. Jahrhunderts alternierend ausgeübt wurde.

Am 3. Oktober 1591 kam es vor dem Landgericht Eger zum Schiedsspruch (Rezess), nach dem die "Halsgerichtsbarkeit" jährlich abwechselnd von der Stadt Eger und dem Zisterzienserstift Waldsassen ausgeübt werden sollte. Der Wechsel der Gerichtsbarkeit wurde jährlich auf dem Marktplatz in Neualbenreuth verlesen. Eigentlich sollte die Regelung nur vorübergehend sein, sie galt aber bis zu den Verträgen von München (20. Juli 1846) und Wien (30. Juli 1862), mittels derer eine Aufteilung des Kondominiums geregelt wurde.

Noch heute gibt es - als Folge des Rezesses - die Regelung, dass die tschechische Stadt Cheb, früher Eger, das Recht hat, gemeinsam mit der Stadt Waldsassen, Trinkwasser aus dem auf bayerischem Gebiet liegenden Egerer Stadtwald zu beziehen.

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