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Letzte Änderung für Artikel Landkreise in Bayern: 15.04.2005 20:04

Landkreise in Bayern

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Der Freistaat Bayern, das flächengrößte Bundesland der Bundesrepublik Deutschland, unterteilt sich heute in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte, die in ihren Rechten und Aufgaben den Landkreisen gleichgestellt sind.

Inhaltsverzeichnis

Organe des Landkreises

Der Kreistag besteht kraft Gesetz aus dem direkt gewählten Landrat und bis zu 60 Kreisräten, die ebenfalls auf die Dauer von sechs Jahren von den Bürgern des Landkreises gewählt werden.

Das Landratsamt ist in Bayern durch die Erledigung sowohl von Kreis- als auch von Staatsaufgaben im gleichen Amt eine "Doppelbehörde". Dieser Gemeinsamkeit zwischen Staatsverwaltung und kommunaler Selbstverwaltung wird dadurch Rechnung getragen, dass der direkt gewählte Landrat kraft Gesetzes auch Leiter des Staatlichen Landratsamtes ist.

Aufgaben des Landkreises

Nach bundesdeutschem Recht ist ein Landkreis eine " Kommunale Gebietskörperschaft " mit dem Recht, überörtliche Angelegenheiten, deren Bedeutung über das Kreisgebiet nicht hinausgeht, im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Der Landkreis ist zuständig für alle öffentlichen Aufgaben, die das Leistungsvermögen der kreisangehörigen Gemeinden übersteigen.

In der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern ist festgelegt, dass die Landkreise die öffentlichen Einrichtungen schaffen sollen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner erforderlich sind.

In diesem Rahmen sind die Landkreise verpflichtet, erforderliche Maßnahmen auf den Gebieten

  • der Straßenverwaltung,
  • der Feuersicherheit,
  • des Gesundheitswesens,
  • der Abfallentsorgung
  • sowie der öffentlichen Fürsorge und Wohlfahrtspflege

zu treffen oder die nötigen Leistungen für solche Maßnahmen aufzuwenden.

Zugleich ist das Landratsamt als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Staatliches Landratsamt) zuständig z.B. für

  • Amtsärztliche Gutachten
  • Baugenehmigungen
  • Führerscheine und Kfz-Zulassung
  • Gaststättenerlaubnisse
  • Lebensmittelüberwachung
  • Katasterwesen
  • Rechtsaufsicht über Gemeinden
  • Umweltschutz und Immisionsschutz

Im Bereich der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde hat der Kreistag kein Mitspracherecht. Hier trägt der Landrat die ihm gesetzlich vorgeschriebene alleinige Verantwortung.

Geschichte der Landkreise in Bayern

In Bayern (mit den linksrheinischen Gebieten der Pfalz ) entstanden durch die Verwaltungsreformen von Graf Montgelas 1802 die Landgerichtsbezirke . Sie waren zuständig sowohl für Verwaltung und Rechtsprechung.

1862 wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt, es kam zur Gründung von der Verwaltung dienenden Bezirksämtern , die unter der Leitung eines Bezirkshauptmanns standen und verwaltungstechnisch oft auch mehrere Landgerichtsbezirke umfassten.

1866 erfolgte die Abtretung des Bezirksamts Gersfeld an Preußen .

1920 wurde das ehemalige Herzogliche Landratsamt Coburg nach der Vereinigung des Freistaates Coburg mit dem 1918 entstandenen Freistaat Bayern als bayerisches Bezirksamt Coburg fortgeführt.

1939 wurden die Bezirke in Landkreise und die Bezirksämter in Landratsämter umbenannt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Pfalz von Bayern gelöst. Der Begriff des Bezirks wurde jetzt für die Landesteile Oberbayern , Niederbayern , Oberpfalz , Unterfranken, Mittelfranken und Oberfranken verwendet.

Wesentliche Änderungen in der Gliederung der Landkreise ergaben sich mit der Gebietsreform in Bayern von 1972 . Im Rahmen der Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte, die am 1. Juli 1972 in Kraft trat, wurden aus vorher 143 Landkreisen insgesamt 71 neue Landkreise. 23 ehemals kreisfreie Städte verloren ihre Kreisfreiheit; sie erhielten als Trostpflaster den Titel " Große Kreisstadt " und begrenzte zusätzliche Rechte gegenüber normalen Gemeinden.

Aktuelle Aufgliederung der Landkreise

Landkreise in Bayern
Kreiskarte: Bayern

Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern:
  1. Aichach-Friedberg
  2. Altötting
  3. Amberg-Sulzbach
  4. Ansbach
  5. Aschaffenburg
  6. Augsburg
  7. Bad Kissingen
  8. Bad Tölz-Wolfratshausen
  9. Bamberg
  10. Bayreuth
  11. Berchtesgadener Land
  12. Cham
  13. Coburg
  14. Dachau
  15. Deggendorf
  16. Dillingen a.d.Donau
  17. Dingolfing-Landau
  18. Donau-Ries
  19. Ebersberg
  20. Eichstätt
  21. Erding
  22. Erlangen-Höchstadt
  23. Forchheim
  24. Freising

  1. Freyung-Grafenau <li> Fürstenfeldbruck <li> Fürth <li> Garmisch-Partenkirchen <li> Günzburg <li> Haßberge <li> Hof <li> Kelheim <li> Kitzingen <li> Kronach <li> Kulmbach <li> Landsberg am Lech <li> Landshut <li> Lichtenfels <li> Lindau (Bodensee) <li> Main-Spessart <li> Miesbach <li> Miltenberg <li> Mühldorf a.Inn <li> München <li> Neuburg-Schrobenhausen <li> Neumarkt i.d.OPf. <li> Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim <li> Neustadt a.d.Waldnaab </ol>

    <li> Neu-Ulm <li> Nürnberger Land <li> Oberallgäu <li> Ostallgäu <li> Passau <li> Pfaffenhofen a.d.Ilm <li> Regen <li> Regensburg <li> Rhön-Grabfeld <li> Rosenheim <li> Roth <li> Rottal-Inn <li> Schwandorf <li> Schweinfurt <li> Starnberg <li> Straubing-Bogen <li> Tirschenreuth <li> Traunstein <li> Unterallgäu <li> Weilheim-Schongau <li> Weißenburg-Gunzenhausen <li> Wunsiedel i.Fichtelgebirge <li> Würzburg

Kreisfreie Städte

Die 25 kreisfreien Städte in Bayern:
  1. Amberg
  2. Ansbach
  3. Aschaffenburg
  4. Augsburg
  5. Bamberg
  6. Bayreuth
  7. Coburg
  8. Erlangen
  9. Fürth

    <li> Hof <li> Ingolstadt <li> Kaufbeuren <li> Kempten (Allgäu) <li> Landshut <li> Memmingen <li> München <li> Nürnberg <li> Passau

    <li> Regensburg <li> Rosenheim <li> Schwabach <li> Schweinfurt <li> Straubing <li> Weiden i.d.OPf. <li> Würzburg

Wikipedia

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