Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Bayern. Anders als in den meisten Bundesländern heißt die verwaltungsgerichtliche Mittelinstanz in Bayern nicht Oberverwaltungsgericht (Abkürzung OVG). Vielmehr hat Bayern von der in § 184 VwGO vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die historische Bezeichnung "Verwaltungsgerichtshof" (abgekürzt VGH) beizubehalten.
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Gerichtssitz und -bezirk
Der Bayerische VGH hat seinen Sitz in München. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes.
Instanzenzug
Der VGH ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Verwaltungsgerichte Ansbach (Mittelfranken), Augsburg (Schwaben), Bayreuth (Oberfranken), München (Oberbayern), Regensburg (Oberpfalz und Niederbayern) und Würzburg (Unterfranken).
Leitung
Präsident des VGH ist Rolf Hüffer .
Weblinks
Kategorien : Oberes Landesgericht | Bayern | Behörde (München)
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