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Letzte Änderung für Artikel Reichsrat (Bayern): 09.02.2006 12:00

Reichsrat (Bayern)

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Die Kammer der Reichsräte war die Erste Kammer des Bayerischen Landtages nach der Bayerischen Verfassung von 1818. Die Bamberger Verfassung von 1919 sah keine Reichsratskammer mehr vor.

Sie war dem englischen Oberhaus nachgebildet, sollte eine vermittelnde Stellung zwischen Krone und Abgeordnetenkammer einnehmen und besaß formal dieselben Rechte wie die zweite Kammer. Die Mitglieder kamen aus den Standesherren und dem Adel, dazu konnten lebenslängliche Mitglieder ernannt werden. Sie führten den Titel "Reichsrat der Krone Bayern".

Die Sitzungen waren geheim. Daher wurden der Reichsrat im bayerischen Vormärz von der Öffentlichkeit nicht ausreichend beachtet, obwohl die neuere Forschung darauf hinweist, dass die Macht der Reichsratskammer die der Abgeordnetenkammer bei weitem übertraf.

Literatur

Max Spindler: Handbuch der bayerischen Geschichte, Band 4.2, S. 79-86, 136-143. ISBN 3-406-05261-4

Wikipedia

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