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Letzte Änderung für Artikel Bayerische Staatsangehörigkeit: 13.02.2006 18:13

Bayerische Staatsangehörigkeit

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Die Bayerische Staatsangehörigkeit wurde geschaffen im seither unveränderten Artikel 6 der Verfassung des Freistaates Bayern von 1946.

Die Bayerische Staatsangehörigkeit wird durch die Deutsche Staatsangehörigkeit weder aufgehoben noch ersetzt. Auch im Hinblick auf Art. 31 Grundgesetz ist die Bayerische Staatsangehörigkeit nicht unwirksam, da das deutsche Recht von einem zwei- oder mehrgliedrigen Staatsbürgerschaftsmodell ausgeht. Die deutsche Verfassung sieht neben dem Bund mit jedem der Gliedstaaten eine staatsbürgerliche Bindung möglich, mit Rechten und Pflichten zwischen Bürger und Staat (so war bis 2004 im Bundesgesetz von der „unmittelbaren Reichsangehörigkeit“ die Rede). Hintergrund ist, dass anders als der Bund die Bundesländer zwar keine Souveränität nach Außen haben doch aber Staatsqualität. In diesem Sinne hat die Bayerische Staatsangehörigkeit keine Außenwirkung im Verhältnis zu anderen Staaten.

Die Bayerische Staatsangehörigkeit ist nur eine ergänzende, wie es die EU Unionsbürgerschaft ist.

Laut Verfassung wird die Staatsangehörigkeit erworben durch:

  1. Geburt
  2. Legitimation
  3. Eheschließung
  4. Einbürgerung.

Inhaltsverzeichnis

Ausschnitte

Artikel 6 Die Staatsangehörigkeit wird erworben 1. durch Geburt; 2. durch Legitimation; 3. durch Eheschließung; 4. durch Einbürgerung (2) Die Staatsangehörigkeit kann nicht aberkannt werden.

Artikel 7 (1) Staatsbürger ist ohne Unterschied der Geburt, der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens und des Berufs jeder Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Artikel 8 Alle deutschen Staatsangehörigen, die in Bayern ihren Wohnsitz haben, besitzen die gleichen Rechte und haben die gleichen Pflichten wie die bayerischen Staatsangehörigen.

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen !

Weblinks zur Bayerischen Staatsangehörigkeit

Weblinks zur Deutschen Staatsangehörigkeit

Weblinks zur Unionsbürgerschaft

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Bayerische Staatsangehörigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Bayerische Staatsangehörigkeit verfügbar.

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