Christliche Gewerkschaft Metall
Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) wurde von Franz Wieber am 15. Oktober 1899 in Duisburg als Christlicher Metallarbeiterverband (CMV) gegründet. Die Gründung war eine Reaktion auf die bereits erfolgte Gründung der meist sozialistischen Gewerkschaften , in denen sich Arbeitnehmer christlicher Prägung nicht vertreten fühlten.
Nach der Machtergreifung durch die Nationalsozialisten wurde die Organisation des Christlichen Metallarbeiterverbandes aufgelöst. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs verweigerten die Alliierten Siegermächte zunächst die Wiedergründung christlicher Gewerkschaften. Darum wurden Einheitsgewerkschaften gegründet. Nach Auseinandersetzungen innerhalb der Einheitsgewerkschaften entstanden Mitte der 1950er Jahre wieder christliche Gewerkschaften.
Aufgaben und Ziele sind u.a. die Wahrung der geistigen, kulturellen und materiellen Interessen der Mitglieder auf der Grundlage der Christlichen Gesellschaftslehre .
Der Christliche Metallarbeiterverband (CMV) benannte sich im Jahre 1991 auf seinem Gewerkschaftstag in Würzburg in Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) um. Gleichzeitig erweiterte er seine Zuständigkeit von den bisherigern "Arbeitern" auf alle Arbeitnehmer in der metallerzeugenden und metallverarbeitenden Industrie und im Handwerk. Gleichzeitig wurde die Tarifarbeit intensiviert. In vielen Handwerksbereichen wurden erstmals Originärtarifverträge abgeschlossen. Ein weiterer tarifpolitischer Durchbruch gelang der CGM durch den Abschluss des wegweisenden Tarifwerks Phönix. In diesem wurden u.a. erstmals Arbeiter und Angestellte nach gemeinsamen Bewertungsgrundsätzen entlohnt, eine flexible Jahresarbeitszeit mit Zeitkonten eingeführt und die Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens beteiligt.
Nach einer von der IGM im Jahre 1996 beantragten nicht rechtskräftigen Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 12. September 2003 (Aktenzeichen: 15 BV 250/96) ist die CGM allerdings keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in der Zweiten Instanz am 01. Oktober 2004 entschieden, dass die CGM Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne ist.
Ob dieses Urteil rechtskräftig wird, ist offen. Das Landesarbeitsgericht war allerdings letzte Tatsacheninstanz. Beim Bundesarbeitsgericht würden nur noch Rechtsfehler der Vorinstanz geprüft. (Aktenzeichen LAG Stuttgart 4 Ta BV 1/04). Das BAG hat den Termin zur Verhandlung vom 24.Januar 2006 auf den 28.März 2006 verlegt. [1]
Literatur
Dr. Bernhard Koch: 100 JAHRE CHRISTLICHE GEWERKSCHAFTEN. Historisches - Grundsätzliches - Erlebtes, edition bentheim.
Siehe auch
IG Metall, Christliche Gewerkschaft
Weblinks
Kategorien : Deutsche Gewerkschaft | Stuttgart
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