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Letzte Änderung für Artikel Schwäbische Kehrwoche: 19.02.2006 22:14

Schwäbische Kehrwoche

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Die schwäbisch/alemannische Kehrwoche beruht auf einer Vielzahl von Erlassen , die seit Ende des 15. Jahrhunderts in Württemberg herausgekommen sind, um die Menschen zu Ordnung und Sauberkeit im häuslichen Umfeld anzuhalten.

So stand im Stuttgarter Stadtrecht von 1492 :

"Damit die Stadt rein erhalten wird, soll jeder seinen Mist alle Wochen hinausführen, (...) jeder seinen Winkel alle vierzehn Tage, doch nur bei Nacht, sauber ausräumen lassen und an der Straße nie einen anlegen. Wer kein eigenes Sprechhaus (WC) hat, muss den Unrath jede Nacht an den Bach tragen".

In der Folge gab es diverse "Gassensäuberungs-Ordnungen", die die Frequenz der erforderlichen Reinigung und die Art der Durchführung genauer regelten.

Gewöhnlich ist in Schwaben und Baden noch heute im Mietvertrag geregelt, welche Partei wann den Gehsteig zu fegen, den Winterdienst zu übernehmen und das Treppenhaus zu putzen hat. Noch heute gibt es in Miethäusern ein Schild mit der Fettdruckaufschrift Kehrwoche, das an der Wohnungstür des jeweils für die Kehrwoche zuständigen Mieters aufzuhängen ist. Hierdurch hat der Hausverwalter jederzeit den Überblick, wen er bei Mängeln in der Reinigung ansprechen muss.

Unterschieden wird zudem zwischen einer kleinen Kehrwoche, welche das Putzen des Flur und Treppenhauses zwischen Wohnungen auf einem Stockwerk regelt und der großen Kehrwoche, mit welcher das Säubern des Trottoirs bezeichnet wird.

In der Zeit zwischen 1871 und 1918, als auch Elsass-Lothringen zum Deutschen Reich gehörte, versuchte man, die schwäbische Kehrwoche auch hier zu etablieren. Deshalb werden im Elsass heute noch deutsche oder vermeintlich deutsche Eigenarten scherzhaft oder abwertend als "Schwabenzeug" bezeichnet.

Weblinks

Wikipedia

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